Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist gesetzlich geregelt und unterstützt die Bedürftigen durch Bezuschussung z.B.:

 

  • bei der Körperpflege
  • im hauswirtschaftlichen Bereich
  • zur Förderung der Mobilität
  • u.s.w.

 

Die hier anfallenden Kosten können von der Pflegekasse im Rahmen der Pflegeversicherung übernommen werden, sofern Sie diesen Antrag gestellt haben und in einer der drei Pflegegrade eingruppiert worden sind.

 

Bedenken Sie, daß ein bestimmter Mindestbedarf an Hilfen vorliegen muß, wenn Sie in einer der Pflegegrade eingruppiert werden sollen. Die Begutachtung darüber wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorgenommen.

 

Unsere Abrechnung erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorschriften an die Kranken- bzw. Pflegekasse oder bei Privatpatienten an diesen selbst. Weiter geben wir eine Kopie an den Patienten oder dessen Angehörige, so daß unsere Abrechnung auch für Sie immer nachvollziehbar ist. Leistungen die über das von der Kasse getragene Maß hinaus gehen werden den Patienten in Rechnung gestellt. Wir berechnen nur das, was die Kassen auch bezahlen. Dies gilt ebenfalls für Privatpatienten, so dass die keine überhöhten Preise bezahlen.

 

Kostenübernahme Pflegeversicherung: 

 

Pflegegrad ab 1. Januar 2022

      

 Pflegedienst

Sachleistung

Angehörige

Pflegegeld

Pflegegrad 1 0 € 0 €
Pflegegrad 2 724 € 316 €
Pflegegrad 3 1.363 € 545 € (eAK*)
Pflegegrad 4 1.693 € 728 € (eAK*)
Pflegegrad 5 2.095 € 901 € (eAK*)

* Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alterskompetenz (eAK) im Sinne von §45a SGB XI - insbesondere Demenzpatienten

 

Falls Sie Fragen zu den erforderlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in einer der Pflegegrade haben, informieren wir Sie gerne. Für Menschen, die keine Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, aber dennoch Hilfsbedarf haben, kann ein Kostenübernahmeantrag an den Sozialhilfeträger gestellt werden.

 

Auch darüber - wie über die gesamte Kostenrechnung - werden wir Sie kostenlos und individuell beraten.

 

Wünschen Sie einen persönlichen Termin im Büro oder bei Ihnen zu Hause, so rufen Sie bitte einfach an. Die diensthabende Schwester gibt Ihnen gerne Auskunft.

 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Besuch.